Als Mitglied der Bundesinnung der Hörakustiker haben wir Verträge mit allen gesetzlichen (und auch asgewählten privaten) Krankenkassen geschlossen und können Ihnen somit auch Hörgeräte aller Marken anbieten, bei denen die Kosten komplett durch Ihre Krankenversicherung übernommen werden.
Eine schriftliche Verordnung eines HNO Arztes ist ist die Voraussetzung für eine Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse.
Nach der Beratung, Auswahl der Hörgeräte, Testphase und einem eventuellen Vergleich verschiedener Hörsysteme übernehmen wir die direkte Abrechnung mit den gesetzlichen Versicherungen.
Bei dem Zuschuss der gesetzlichen Krankenkassen handelt es sich um einen sogenannten Festbetrag. Das bedeutet, egal welche zugelassenen Hörgeräte Sie für sich auswählen ist der Zuschuss der Kasse immer konstant.
Je nach Kosten für die gewählten Hörgeräte werden diese dann entweder komplett vom Kassenanteil gedeckt oder, sollten Sie sich ein höherwertiges Hörsystem aussuchen, ergibt der Differenzbetrag zwischen Gesamtkosten und Festbetrag Ihren Eigenanteil.
Bei dem Zuschuss der gesetzlichen Krankenkassen handelt es sich um einen sogenannten Festbetrag. Das bedeutet, egal welche zugelassenen Hörgeräte Sie für sich auswählen ist der Zuschuss der Kasse immer konstant. Je nach Kosten für die gewählten Hörgeräte werden diese dann entweder komplett vom Kassenanteil gedeckt oder, sollten Sie sich ein höherwertiges Hörsystem aussuchen, ergibt der Differenzbetrag zwischen Gesamtkosten und Festbetrag Ihren Eigenanteil.
Ob Sie ein Hörgerät mit oder ohne Zuzahlung wählen, ist allein Ihre Entscheidung.
Egal wie Ihre Wahl ausfällt, bei uns bekommen Sie immer die bestmögliche Betreuung und Nachsorge.
Eine quartalsmäßige Kontrolle Ihrer Hörsysteme, eine regelmäßige Überprüfung Ihres Gehörs, sowie Feinjustierungen der Geräte nach Bedarf sind bei uns für sechs Jahre ab Kaufdatum generell inklusive.
*nur Hörgerät zzgl. ges. ZZ bei Vorlage Muster15